Watt-Limit für Staubsauger: Was die Wattbeschränkung der EU bedeutet

Wichtiges Update vom 18.01.2019

Die EU-Regelung von 2013, die vorschrieb, dass alle in der EU verkauften Staubsauger mit einem Energielabel versehen werden müssen, ist seit dem 18. Januar 2019 ungültig. 

Der Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, das im November 2018 auf eine Klage des britischen Herstellers Dyson ergangen ist. Das EU-Gericht entschied, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe, was viele Hersteller benachteilige. Die EU-Kommission hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und prüft derzeit, wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden kann. 

Bis neue Regeln für Staubsauger erlassen werden, müssen alle Hersteller die Energielabel von ihren Produkten entfernen und dürfen damit auch nicht mehr werben. Es wird jedoch noch einige Monate dauern, bis neue Regeln in Kraft treten. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Staubsauger-brauchen-kein-Energielabel-mehr-article20821593.html

Inhaltsverzeichnis
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    Die Europäische Union ist auf einer Mission, um die Welt ein bisschen sauberer zu machen – indem sie den Energieverbrauch von Staubsaugern reduziert.

    Schon seit September 2014 dürfen innerhalb der EU nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine Watt-Leistung von höchstens 1.600 Watt haben. Und seit September 2017 wurde dieser Höchstwert sogar noch einmal gesenkt: Die Watt-Leistung darf ab diesem Zeitpunkt bei maximal 900 Watt liegen. Wenn Sie sich also schon gefragt haben, warum Ihr Staubsauger nicht mehr so kräftig saugt wie früher, jetzt wissen Sie es.

    Die Hersteller von Staubsaugern müssen jetzt kreativ sein und sich von ihren alten Konstruktionsmethoden verabschieden, um Geräte zu entwickeln, die trotz der sinkenden Watt-Leistung eine starke Saugkraft besitzen. Durch die EU Wattbeschränkung und dem neuen Energielabel für Staubsauger, werden Sie nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch mehr Transparenz beim Kauf eines Staubsaugers haben. Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengefasst, damit Sie bestens auf die EU-Vorschriften vorbereitet sind und beim nächsten Staubsauger-Kauf keine bösen Überraschungen erleben.

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    Die Staubsauger EU Wattbeschränkung im Überblick

    Ab jetzt wird jeder Bodenstaubsauger mit einem Energielabel versehen, das Ihnen die Energieeffizienz des Geräts anzeigt. Ähnlich wie bei Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten wird ein grünes Label A für einen extrem niedrigen Stromverbrauch und ein rotes Label G für einen sehr hohen Stromverbrauch verwendet. Die Watt-Leistung des Geräts bestimmt, welches Label es erhält, sodass Sie auf einen Blick sehen können, wie energieeffizient Ihr neuer Staubsauger ist.

    Die EU hat beschlossen, den Stromverbrauch von Staubsaugern durch die Einführung einer Wattbeschränkung weiter zu reduzieren (die Staubsauger EU Wattbeschränkung). Ziel ist es, umweltfreundlichere Staubsauger auf den Markt zu bringen und so die Klimaschutzziele der EU bis 2030 zu erreichen. Das Energielabel soll dabei für mehr Transparenz beim Kauf eines Staubsaugers sorgen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Saugroboter, Nasssauger, Industriestaubsauger und Akku-Staubsauger sind von dieser EU-Ökodesign-Verordnung bisher ausgenommen. Insgesamt möchte die EU durch die neuen Regelungen die Umweltbelastung reduzieren und Verbrauchern ermöglichen, eine bessere Wahl bei dem Kauf eines Staubsaugers zu treffen.

    Aufbau und Bedeutung des neuen EU-Energielabels

    Ab 2017 sind nicht nur die Watt-Leistung von Staubsaugern beschränkt, sondern die EU hat auch weitere Einschränkungen beschlossen. So wird die Mindestgrenze für die Staubaufnahme für Hartböden und Teppiche erhöht. Es ist geplant, die Leistungsfähigkeit von Staubsaugern zu verbessern und damit die Umweltbelastung zu reduzieren. Diese Einschränkungen dienen dazu, Verbraucher bei der Wahl eines effizienten und leistungsstarken Staubsaugers zu unterstützen.

    Das neue EU Energielabel gibt Verbrauchern nicht nur Auskunft über den Stromverbrauch von Bodenstaubsaugern, sondern auch über die Saugleistung. Mit dem Label können Sie sich über die Saugkraft auf Teppichböden und Hartböden wie Laminat und Parkett informieren. Es gibt auch Informationen über die Lautstärke des Staubsaugers und die Staubemissionsklasse. Mit diesem Label können Sie sich einen Überblick über die Leistungsfähigkeit und die Umweltauswirkungen des Staubsaugers verschaffen, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.

    Die untenstehende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Informationen, die auf dem EU Energielabel enthalten sind:

    Label Klassifizierungen
    Energieeffizienzklasse (seit 2014) • A: Weniger als 28 Kilowattstunden pro Jahr
    • B: 28 bis 34 Kilowattstunden pro Jahr
    • C: 34 bis 40 Kilowattstunden pro Jahr
    • D: 40 bis 46 Kilowattstunden pro Jahr
    • E: 46 als 52 Kilowattstunden pro Jahr
    • F: 52 als 58 Kilowattstunden pro Jahr
    • G: Mehr als 58 Kilowattstunden pro Jahr
    Energieeffizienzklasse (ab 2017) • A+++: Weniger als 10 Kilowattstunden pro Jahr
    • A++: 10 bis 16 Kilowattstunden pro Jahr
    • A+: 16 bis 22 Kilowattstunden pro Jahr
    • A: 22 bis 28 Kilowattstunden pro Jahr
    • B: 28 als 34 Kilowattstunden pro Jahr
    • C: 34 als 40 Kilowattstunden pro Jahr
    • D: Mehr als 40 Kilowattstunden pro Jahr
    Staubemissionsklasse • A: Weniger als 0,02 %
    • B: 0,02 bis 0,08 %
    • C: 0,08 bis 0,20 %
    • D: 0,20 bis 0,35 %
    • E: 0,35 bis 0,60 %
    • F: 0,60 bis 1,00 %
    • G: Mehr als 1,00 %
    Teppichreinigungsklasse • A: Mehr als 0,91 dpuc
    • B: 0,87 bis 0,91 dpuc
    • C: 0,83 bis 0,87 dpuc
    • D: 0,79 bis 0,83 dpuc
    • E: 0,75 bis 0,79 dpuc
    • F: 0,71 bis 0,75 dpuc
    • G: Weniger als 0,71 dpuc
    Hartbodenreinigungsklasse • A: Mehr als 1,11 dpuhf
    • B: 1,08 bis 1,11 dpuhf
    • C: 1,05 bis 1,08 dpuhf
    • D: 1,02 bis 1,05 dpuhf
    • E: 0,99 bis 1,02 dpuhf
    • F: 0,96bis 0,99 dpuhf
    • G: Weniger als 0,96 dpuhf
    Schallleistung • 65 bis 75 Dezibel: erheblicher Lärm
    • 80 bis 85 Dezibel: gefährlich für das menschliche Gehör

    Wenn Sie einen Staubsauger wählen, der eine gute Saugleistung aufweist, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie mehr Zeit für das Staubsaugen benötigen. Das neue Energielabel, das aufgrund der EU-Wattbeschränkung für Staubsauger eingeführt wurde, bietet Ihnen daher eine wertvolle Entscheidungshilfe beim Kauf eines neuen Bodenstaubsaugers.

    Es gewährleistet die Transparenz, die Verbraucher schon seit vielen Jahren beim Kauf von Staubsaugern vermissen und die sich bisher oft nur auf die angegebene Watt-Leistung verlassen haben. Jetzt können Sie die verschiedenen Staubsauger-Typen auch hinsichtlich anderer Kriterien vergleichen.

    EU-Energielabel / Energieeffizienzlabel in 7 Teilen erklärt

    1. Produktbezeichnung
      Auf diesem Label finden Sie den Markennamen sowie die genaue Modellbezeichnung des Staubsaugers.

    2. Staubemissionsklasse
      Unter der Staubemissionsklasse wird die Qualität der in den Raum abgegebenen Luft bewertet. Die Klasse «A» ist die beste, während «G» für die Klasse mit der schlechtesten Leistung steht. Wird ein Staubsauger in Klasse «A» eingeordnet, gelangen weniger als 0.02 % des eingesaugten Staubes durch die Abluft wieder in den Raum. In Klasse «B» sind es beispielsweise 0,02 – 0,08 %.

    3. Reinigungsklasse auf Teppichen
      Die Reinigungsklasse auf Teppichen gibt Auskunft darüber, wie gut ein Staubsauger in der Lage ist, Schmutz und Staub von Teppichböden aufzunehmen. Diese Reinigungsklasse wird in Prozent angegeben und reicht von A (höchste Leistung) bis G (schlechteste Leistung). In Klasse A werden nur Geräte eingeordnet, die mindestens 90 % des Staubes vom Teppich aufnehmen können, während in Klasse G nur 67 % des Staubes aufgesogen werden. Je höher die Reinigungsklasse, desto gründlicher ist der Staubsauger auf Teppichböden.

    4. Energieeffizienzklasse
      Für Geräte mit Markteinführung bis August 2017:
      Die Energieeffizienzklassen sind mit den Buchstaben A – G gekennzeichnet, wobei „A“ sehr effizient und „G“ sehr ineffizient bedeutet. Der Energieverbrauch, ausgedrückt in kWh/Jahr, erhöht sich um ca. 6 kWh pro Energieeffizienzklasse. Somit verbraucht ein Staubsauger der Energieeffizienzklasse „A“ unter gleichen Bedingungen 36 kWh weniger pro Jahr als ein Staubsauger der Klasse „G“.

      Geräte mit Markteinführung ab September 2017:
      Ab September 2017 werden Energieeffizienzklassen von A+++ bis G angegeben, wobei die neuen Werte «A+», «A++» und «A+++» eine genauere Differenzierung der sparsamen Geräte ermöglichen. So verbraucht ein Gerät der Klasse A+++ maximal 10 kWh im Jahr, wohingegen ein «A++»-Gerät max. 16 kWh pro Jahr aufnimmt – eine Abstufung um etwa 6 kWh.

    5. Durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch
      Der jährliche Energieverbrauch eines Staubsaugers wird in kWh/Jahr angegeben und basiert auf einer durchschnittlichen Fläche von 87 m² bei 50 Saugvorgängen im Jahr. Der Energieverbrauchswert kann sich also, je nach Verwendung des Staubsaugers, ändern und ist von der Größe Ihrer Wohnung sowie der Anzahl durchgeführter Saugvorgänge abhängig.

    6. Geräuschpegel
      Der Geräuschpegel eines Staubsaugers wird in Dezibel (dB) angegeben und sollte zwischen 80 und 85 liegen, was ungefähr dem Lautstärkepegel eines normalen Haartrockners entspricht. Je höher die dB-Zahl ist, desto lauter ist auch Ihr Staubsauger.

    7. Reinigungsklasse auf Hartböden
      Die Reinigungsklasse auf Hartböden ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahl eines Staubsaugers. Die Reinigungsleistung auf Hartböden wird in Prozent angegeben und gibt Auskunft über die ungefähre Staubaufnahmeleistung auf einer Test-Holztafel, welche mit Fugen versehen ist. Ein Staubsauger kann in eine der sieben unterschiedlichen Reinigungsklassen (A – G) eingestuft werden. Die Staubaufnahme nimmt von Klasse zu Klasse um drei Prozent ab. So hat beispielsweise ein Staubsauger der Reinigungsklasse „A“ eine um 18 % höhere Reinigungsleistung auf Hartböden als ein Staubsauger der Klasse „G“.

    Vorteile und Nachteile der EU Wattbeschränkung für Staubsauger

    Die EU Wattbeschränkung für Staubsauger hat sowohl Vorteile als auch Nachteile für den Verbraucher. Ein Vorteil ist, dass die Geräte weniger Energie verbrauchen, wodurch Stromkosten sinken und die Umwelt geschont wird. Allerdings kann es bei einigen Modellen zu einer reduzierten Saugkraft kommen, was zum Nachteil hat, dass mehr Zeit für das Reinigen der Wohnung benötigt wird. Es ist daher empfehlenswert, sich vor dem Kauf über die verschiedenen Modelle zu informieren, um einen Staubsauger mit ausreichender Saugkraft trotz der niedrigeren Watt-Leistung zu finden.

    Ein weiterer Vorteil der EU Wattbeschränkung ist, dass Staubsauger dadurch auch leiser und leichter zu handhaben sind. Dies kann besonders für Menschen mit Rückenproblemen oder für ältere Menschen von Vorteil sein. Auch die Lebensdauer der Geräte wird durch die geringere Belastung verlängert.

    Es gibt jedoch auch einige Nachteile, die sich aus der EU Wattbeschränkung ergeben können. Einige Hersteller haben sich auf die Verringerung der Watt-Leistung konzentriert, anstatt auf die Entwicklung von innovativen Technologien, die die Saugleistung verbessern. Dies kann dazu führen, dass einige Modelle nicht so leistungsfähig sind wie frühere Modelle. Auch kann es sein, dass einige Modelle teurer sind als frühere Modelle, da die Hersteller die Kosten für die Entwicklung der niedrigeren Watt-Leistung auf die Verbraucher übertragen.

    Staubsauger Wattbeschränkung: Welche Folgen haben die Hersteller?

    Die Hersteller von Staubsaugern haben in der Vergangenheit oft mit den Watt-Angaben ihrer Produkte geworben, doch angesichts steigender Strompreise ist Energiesparen auch bei ihnen in Mode gekommen. Die Einführung der Wattbeschränkung durch die EU wird in der Industrie insgesamt gelassen gesehen. Die großen Hersteller wurden bereits im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen informiert und haben in den letzten Jahren vermehrt energiesparsamere Modelle auf den Markt gebracht. Viele Staubsauger unterschreiten bereits jetzt die Grenze von 1.600 Watt.

    Die Umrüstung der Staubsauger auf weniger Watt ist laut Experten kein großes Problem, insbesondere für die erste Anforderung der EU. Eine Möglichkeit, die benötigte Kraft und damit Energie zu verringern, ist beispielsweise die Verbesserung der Staubsaugerdüse. Es gibt jedoch auch Hersteller, die mit den neuen EU-Verordnungen unzufrieden sind, insbesondere der britische Hersteller Dyson, dessen Staubsauger ohne Beutel durch die neuen Regelungen benachteiligt werden könnten.

    FAQs zum Thema Wattbeschränkungen der EU

    Das Watt-Limit für Staubsauger ist eine Begrenzung der maximalen Leistung, die ein Staubsauger verbrauchen darf, gemäß einer EU-Verordnung.

    Die Wattbeschränkung für Staubsauger trat im September 2014 in Kraft. Sie wurde im Jahr 2017 erneuert.

    Das Watt-Limit wurde eingeführt, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Staubsaugern zu reduzieren und den Einsatz energieeffizienterer Geräte zu fördern.

    Staubsauger dürfen gemäß der EU-Verordnung maximal 900 Watt verbrauchen.

    Obwohl die Leistung von Staubsaugern durch das Watt-Limit eingeschränkt wird, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf ihre Reinigungsfähigkeit, da moderne Technologien die Effizienz verbessern.

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